Neues Anhörungsverfahren zu invasiver Arten

Auch der Marderhund steht auf der Liste.
Auch der Marderhund steht auf der Liste.

Wie im hessischen Staatsanzeiger Nr. 36 vom 03.09.2018 angekündigt, werden die nächsten Entwürfe der Managementmaßnahmenblätter sowie deren Erläuterungen und Hintergrundinformationen ab dem 17. September 2018 zur Öffentlichkeitsbeteiligung in den Dienststellen des Regierungspräsidien Kassel und Gießen ausgelegt und auf der Homepage www.anhoerungsportal.de bereitgestellt. Die Anhörungsfrist endet am 19. November 2018.

 

Zu den invasiven gebietsfremden Arten der zweiten Liste gehören unter anderem die Nilgans und der Bisam. Die Listung des Marderhundes wird zwar erst im Februar 2019 wirksam, er ist jedoch bereits Teil des jetzt kommenden Anhörungsverfahrens. Wie schon bei den Arten der ersten Liste geschehen, möchten wir auch jetzt wieder alle fachkundigen Jägerinnen und Jäger bitten, die vorgesehenen Maßnahmen zu bewerten und mit nachvollziehbaren, sachlichen Begründungen dazu Stellung zu nehmen. Der Landesjagdverband sowie der Deutsche Jagdverband werden ebenfalls Stellungnahmen zu den Entwürfen der Managementmaßnahmenblättern erarbeiten und veröffentlichen.

 Nutzen Sie die Möglichkeit, sich an den Überarbeitungen der Maßnahmenblätter zu beteiligen.

 Ab Montag, 17. September 2018 werden die Entwürfe bereitgestellt und das Online-Portal freigeschaltet, das im Augenblick nur im Preview zu sehen ist.