Zunächst ist festzuhalten, dass die oben genannten Artikel zum Thema nach wie vor volle Gültigkeit besitzen. Allerdings zeichnet sich aufgrund der allgemeinen Nahrungsmittelknappheit, sowie Kostensituation und Preisen für Produktionsmittel, in etwa eine Verdoppelung der Erntepreise ab und teilweise noch sogar darüber. Das heißt im Ergebnis zieht der gleiche Wildschaden wie im Vorjahr das Doppelte an monetärem Ersatz nach sich. Das gilt letztlich auch für Grünland und ggf. dabei fehlende Grasmengen zum jetzigen Zeitpunkt (1. Schnitt, 2. Schnitt, Heu usw.). Die Preise für Reparaturarbeiten auf Grünland oder anderweitige Aufwendungen mit Maschineneinsatz sind um circa 30 – 40 % über den Vorjahreswerten zu kalkulieren. Da die Tabellen für Flur- und Aufwuchsschäden des RP Kassel frühestens Mitte/Ende September diesen Jahres novelliert werden, müssen diese Werte von 2021 entweder angepasst werden, durch Multiplikation mit dem entsprechenden Faktor. Noch besser wäre eine völlig unabhängige Berechnung von diesen Tabellen auf Basis der tatsächlichen Erträge vor Ort und der aktuellen Marktpreise. Die Marktpreise sind beim örtlichen Handel abzufragen oder dem Hessenbauer zu entnehmen. Börsennotierungen, Matif Paris und Ähnliches besitzen in Nordhessen keine Gültigkeit. Es gilt immer der Preis zum Erntestichtag, es sei denn, Lieferkontrakte können nicht erfüllt werden. Wildschäden können für Jagdpächter aber auch Jagdgenossenschaften zurzeit ruinös sein. Nehmen Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Unterzeichner.
gez. Dr. Volker Wolfram, den 07.06.2022
Jedes Jahr werden Wildschadensseminare vom Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Hessen e.V. angeboten. Die Termine werden unter www.vjeh.de/termine veröffentlicht. Wir bitten Sie auch um Weitergabe an interessierte Mitglieder oder Bekannte aus Ihren Reihen.
Die Materie des "Wildschadensersatzes" ist eine sehr spezielle und bedurfte in der Vergangenheit in den meisten Fällen keiner näheren Betrachtung, da eine gütliche Einigung zwischen dem Ersatzverpflichteten (in aller Regel der Jagdpächter) und dem Ersatzberechtigten stattfand. Aufgrund der in der Vergangenheit zugenommenen Wildschäden auf Grünland aber auch in Getreide und Mais, besonders durch das weiterhin in der Vermehrung begriffene Schwarzwild, ist das Konfliktpotential wegen der damit einhergehenden, teilweise nicht unerheblichen Kosten, gestiegen.
Die Städte und Gemeinden sind gemäß § 34 ff. des Hessischen Jagdgesetzes für die Durchführung des "Vorverfahrens" im Rahmen der Regulierung des Wildschadens verantwortlich. Oftmals bestehen bei der Durchführung dieses Verfahrens jedoch Unsicherheiten, da solche Verfahren bisher selten vorkamen bzw. oftmals bereits eine Einigung im Rahmen des "Gütetermins" zwischen den Beteiligten erreicht werden konnte. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Rechtsprechung teilweise in unüberschaubare und voneinander abweichende Einzelfallentscheidungen zersplittert ist und es im Vorfeld schlecht abzuschätzen ist wie ein Gericht entscheiden wird, sollten alle Beteiligten die rechtlichen aber auch fachlichen Grundlagen kennen, die zur ordnungsgemäßen Wildschadensregulierung notwendig sind.
Die vorbezeichneten Seminare sollen daher unter anderem die rechtlichen Grundlagen des Wildschadensersatzes aufzeigen und die fachlichen Grundlagen der Schadensschätzung vermitteln. Neben den sachbearbeitenden Gemeinden und den zumeist betroffenen Landwirten, richtet sich dieses Seminar daher insbesondere an die Jäger und Jagdpächter, die sich in der Praxis mit der Regulierung von Wildschäden befassen müssen. Über eine Teilnahme aus Ihren Reihen würden wir uns freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Referent Dr. Volker Wolfram
Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Hessen e.V.
Taunusstraße 151
61381 Friedrichsdorf
Tel.: 06172 / 7106-137
Fax: 06172 / 7106-10
Internet: www.agrinet.de/vjeh
Guxhagen, 02.08.2017 Dr. V. Wolfram