Aktuelle Preise und Wertansätze bei der Wildschadenregulierung im Sommer 2022

 

Zunächst ist festzuhalten, dass die oben genannten Artikel zum Thema nach wie vor volle   Gültigkeit   besitzen.   Allerdings   zeichnet   sich   aufgrund   der   allgemeinen Nahrungsmittelknappheit, sowie Kostensituation und Preisen für Produktionsmittel, in etwa eine Verdoppelung der Erntepreise ab und teilweise noch sogar darüber. Das heißt im Ergebnis zieht der gleiche Wildschaden wie im Vorjahr das Doppelte an monetärem Ersatz nach sich. Das gilt letztlich auch für Grünland und ggf. dabei fehlende Grasmengen zum jetzigen Zeitpunkt (1. Schnitt, 2. Schnitt, Heu usw.). Die Preise für Reparaturarbeiten auf Grünland oder anderweitige Aufwendungen mit Maschineneinsatz sind um circa 30 – 40 % über den Vorjahreswerten zu kalkulieren. Da die Tabellen für Flur- und Aufwuchsschäden des RP Kassel frühestens Mitte/Ende September diesen Jahres novelliert werden, müssen diese Werte von 2021 entweder angepasst werden, durch Multiplikation mit dem entsprechenden Faktor. Noch besser wäre   eine   völlig   unabhängige   Berechnung   von   diesen   Tabellen   auf   Basis   der tatsächlichen Erträge vor Ort und der aktuellen Marktpreise. Die Marktpreise sind beim   örtlichen   Handel   abzufragen   oder   dem   Hessenbauer   zu   entnehmen. Börsennotierungen,   Matif   Paris   und   Ähnliches   besitzen   in   Nordhessen   keine Gültigkeit. Es gilt immer der Preis zum Erntestichtag, es sei denn, Lieferkontrakte können   nicht   erfüllt   werden.   Wildschäden   können   für   Jagdpächter   aber   auch Jagdgenossenschaften zurzeit ruinös sein. Nehmen Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Unterzeichner.

 

gez.  Dr. Volker Wolfram, den 07.06.2022



Wildschaden - Regulierung und Seminare


Jedes Jahr werden Wildschadensseminare vom Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Hessen e.V. angeboten. Die Termine werden unter www.vjeh.de/termine veröffentlicht. Wir bitten Sie auch um Weitergabe an interessierte Mitglieder oder Bekannte aus Ihren Reihen.

Die Materie des "Wildschadensersatzes" ist eine sehr spezielle und bedurfte in der Vergangenheit in den meisten Fällen keiner näheren Betrachtung, da eine gütliche Einigung zwischen dem Ersatzverpflichteten (in aller Regel der Jagdpächter) und dem Ersatzberechtigten stattfand. Aufgrund der in der Vergangenheit zugenommenen Wildschäden auf Grünland aber auch in Getreide und Mais, besonders durch das weiterhin in der Vermehrung begriffene Schwarzwild, ist das Konfliktpotential wegen der damit einhergehenden, teilweise nicht unerheblichen Kosten, gestiegen.

Die Städte und Gemeinden sind gemäß § 34 ff. des Hessischen Jagdgesetzes für die Durchführung des "Vorverfahrens" im Rahmen der Regulierung des Wildschadens verantwortlich. Oftmals bestehen bei der Durchführung dieses Verfahrens jedoch Unsicherheiten, da solche Verfahren bisher selten vorkamen bzw. oftmals bereits eine Einigung im Rahmen des "Gütetermins" zwischen den Beteiligten erreicht werden konnte. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Rechtsprechung teilweise in unüberschaubare und voneinander abweichende Einzelfallentscheidungen zersplittert ist und es im Vorfeld schlecht abzuschätzen ist wie ein Gericht entscheiden wird, sollten alle Beteiligten die rechtlichen aber auch fachlichen Grundlagen kennen, die zur ordnungsgemäßen Wildschadensregulierung notwendig sind.

Die vorbezeichneten Seminare sollen daher unter anderem die rechtlichen Grundlagen des Wildschadensersatzes aufzeigen und die fachlichen Grundlagen der Schadensschätzung vermitteln. Neben den sachbearbeitenden Gemeinden und den zumeist betroffenen Landwirten, richtet sich dieses Seminar daher insbesondere an die Jäger und Jagdpächter, die sich in der Praxis mit der Regulierung von Wildschäden befassen müssen. Über eine Teilnahme aus Ihren Reihen würden wir uns freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Referent Dr. Volker Wolfram

Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Hessen e.V.

Taunusstraße 151

61381 Friedrichsdorf

Tel.: 06172 / 7106-137

Fax: 06172 / 7106-10

Internet: www.agrinet.de/vjeh

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Wildschadensbericht 2019-2021
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Richtsätze und Empfehlungen zur Wildscha
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Preise landwirtschaftlicher Produkte bei der Wildschadensregulierung

  1. Grundsätzlich sind folgende Preise für die Preisbildung maßgeblich:
    • zum Erntetermin
    • ortsüblich
    • betriebsspezifisch
  2. Es kommt immer der Verkaufspreis zum Zuge, lediglich in Betrieben, die ihr Getreide vollständig verfüttern, ist der Zukaufspreis maßgeblich.
  3. Bei Anwendung der Tabellen des RP Kassel, Dr. Lißmann ist zu beachten, dass es sich i. d. R. um Preise aus dem Vorjahr handelt, die selbstverständlich entsprechend angepasst werden müssen (nach oben und unten). Es handelt sich dabei nicht um eine amtliche Tabelle, sondern Orientierungswerte für Entschädigungsfragen jeglicher Art (Flurschäden, Rohrleitungsbau usw.), die bei kleineren Schäden zur Anwendung kommt. I. d. R. sollten Flächen ab 1.000 m² immer individuell geschätzt werden.
  4. Das Problem der Anwendbarkeit tritt insbesondere in Jahren mit wechselnden Preisen auf. Besonders extrem war das Jahr 2007 als die Preise während der Ernte sich verdoppelten und sämtliche Berechnungen auf Basis der RP-Richtsätze falsch waren.
  5. Die Richtsätze sind eine wertvolle Hilfe. Für die Regulierung von Flurschäden bedürfen jedoch einer sachgerechten Anwendung. Die Preisfindung muss jährlich überprüft werden. Insbesondere bei Ökökulturen ergeben sich je nach Vermarktungsweg zahlreiche Besonderheiten.
  6. Die Geschädigten sind zur Mitwirkung verpflichtet und müssen ggf. die individuellen Preise nachweisen.
  7. Kontraktpreise kommen nur zur Anwendung, wenn Kontrakte wegen Wildschäden nicht erfüllt werden können. 

Guxhagen, 02.08.2017    Dr. V. Wolfram