Kurzfristig muss die für Mittwoch, den 02.12.2020, angesetzte Jahreshauptversammlung abgesagt werden. Der Krisenstab des Schwalm-Eder-Kreises hat der Veranstaltung aus Pandemiegründen die Genehmigung entzogen.
Den LJV Hessen erreichte ein Schreiben des HMUKLV mit "Hinweisen und Empfehlungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden unter den Bedingungen der rechtlichen Vorgaben aufgrund der Coronapandemie". Sie können das Schreiben unter folgendem Link herunterladen:
Download: Hinweise und Empfehlungen Gesellschaftsjagden
(vom 30.10.2020)
Wichtig: Gesellschaftsjagden bedürfen ab dem 2. November 2020 der Genehmigung. Zuständig dafür sind die örtlichen Gesundheitsämter. Für Gesellschaftsjagden gilt keine Personenobergrenze, jedoch
muss durch Maßnahmen zur Steuerung der Besucherzahlen sichergestellt werden, dass der Mindestabstand von 1,5 m zu jeder Zeit eingehalten werden kann (siehe § 1 Abs. 2b Buchst. a) der
Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung.
Download: Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
Der Vorstand des KJV lädt hiermit zur Jahreshauptversammlung (JHV) für das Geschäftsjahr 2019 am 02.12.2020 um 19.00 Uhr in den Bürgersaal Guxhagen, Dörnhagener Str. 30, 34302 Guxhagen ein. Pandemiebedingt findet die JHV in gekürzter Form statt. Es soll nur über die nach § 9 Ziffer 2. der Satzung zwingend erforderlichen Tagesordnungspunkte beschlossen werden.
Aufgrund der steigenden Covid 19 Infektionen bitten wir um Verständnis, dass keine Hornsignale geblasen werden, ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Teilnehmern eingehalten wird, diese einen Mund/Nasenschutz tragen und jeder Teilnehmer sich in eine Liste mit Name, Anschrift und Telefonnummer einzutragen hat. Desinfektionsmittel stehen am Eingang bereit.
Der Vorstand behält sich vor, die Versammlung bei Verschärfung der Versammlungsbestimmungen abzusagen. Dies wird auf der Internetseite des Vereins bekannt gegeben.
gez. Ulrich Goetjes
Vorsitzender
am 28.07. hat der DJV darüber informiert, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Referentenentwurf des Bundesjagdgesetzes veröffentlicht hat.
Darin enthalten sind Reformvorschläge zu drei bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode abgestimmte
Themen: Jagdmunition, Schießübungsnachweis und Jägerprüfung.
Die Jägerausbildung und -prüfung soll vereinheitlicht werden, ebenso soll der Mindestumfang für den Unterricht bei 130 Stunden liegen, hinzu käme die Schießausbildung. Ebenfalls soll bundesweit
ein Schießübungsnachweis eingeführt werden. Des Weiteren sieht der Referentenentwurf im Bereich der Büchsenmunition vor, den Bleigehalt im Zuge einer Minimierungsstrategie zu reduzieren, wobei
die effektive Tötungswirkung sichergestellt sein muss.