Fall von Afrikanischer Schweinepest in Belgien
Bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Belgien im Dreiländereck Frankreich, Luxemburg, Belgien etwa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, wurde die Afrikanische Schweinepest
festgestellt. Bisher gibt es noch keinen Fall in Deutschland.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft steht in ständigem Austausch mit den belgischen Behörden und der EU-Kommission. Dazu erklärt die Bundesministerin für Ernährung und
Landwirtschaft, Julia Klöckner: „Die neue Situation nehme ich sehr ernst. Die Afrikanische Schweinepest stellt seit längerem auch für Deutschland eine Bedrohung dar und unsere Vorbereitung
für
den Krisenfall laufen. Die rechtlichen Instrumente liegen vor, um die Afrikanische Schweinepest zu bekämpfen. Bereits im Juni habe ich ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem die bestehenden
Maßnahmen ergänzt werden und ein Ausbruch der ASP bei Wildschweinen noch effektiver bekämpft werden kann. Das Gesetzesvorhaben steht kurz vor dem Abschluss. Jedoch Prävention steht an erster
Stelle. Hier ist insbesondere Aufklärung gefragt, denn es sind vor allem Menschen, die einer Seuchenverbreitung Vorschub leisten, indem sie zum Beispiel Speisereste mit ASPkontaminierten
Schweinefleischerzeugnissen unachtsam entsorgen – eine Infektionsquelle für Wildschweine. Deshalb haben wir eine mehrsprachige Aufklärungskampagne gestartet. Hier informieren wir online und mit
Flyern und Plakaten auch an Tank- und Rastplätzen.“
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist erneut auf die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in den Schweine haltenden Betrieben hin und insoweit auf die Vorgaben
der Schweinehaltungshygieneverordnung. Zudem werden die Jagdausübungsberechtigten aufgefordert, verendet aufgefundene Wildschweine den jeweils zuständigen Behörde anzuzeigen, um eine
entsprechende Untersuchung sicherzustellen.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft und für sie tödlich sein kann. Für den Menschen ist sie
ungefährlich. ASP stellt eine große Herausforderung für die Staaten der Europäischen Union dar. Deutschland setzt bereits seit Längerem auf Prävention. Vergangene Woche wurde im Kabinett ein
neues Tierseuchengesetz
verabschiedet, um im Fall eines Ausbruches schnell und gezielt handeln zu können. Bisher hat es keine Fälle von ASP in Deutschland gegeben. Polen ist seit mehreren Jahren stark von ASP-Ausbrüchen
in der Wild- und Hausschweinepopulation betroffen. Die Verbreitung des ASP-Virus in den Großraum Warschau fand aller Wahrscheinlichkeit durch das unachtsame Entsorgen von kontaminierten
Lebensmittelabfällen statt. Das ist auch eine Gefahr für das Einschleppen der Tierseuche nach Deutschland.
Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes Mit Artikel 1 werden die Ermächtigungsgrundlagen des Tiergesundheitsgesetzes erweitert. Dies ist notwendig, um
weitergehende zur Tierseuchenbekämpfung erforderliche
Maßnahmen vorsehen zu können.
Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Maßnahmen:
- Maßnahmen zur Absperrung eines von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Gebietes, z. B. durch Umzäunung,
- Beschränkung des Personen- oder Fahrzeugverkehrs für bestimmte Gebiete, • Beschränkungen und Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise ein Ernteverbot mit dem Ziel, eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden,
- Anordnung einer vermehrten Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren,
- Durchführung einer verstärkten Bejagung durch andere Personen als den Jagdausübungsberechtigten.
Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes (Artikel 2) sollen die Länder die Möglichkei erhalten, Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten auch aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung bestimmen
zu können.
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