Neue Regelung für Gesellschaftsjagden unter Coronabedingungen

Den LJV Hessen erreichte ein Schreiben des HMUKLV mit "Hinweisen und Empfehlungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden unter den Bedingungen der rechtlichen Vorgaben aufgrund der Coronapandemie". Sie können das Schreiben unter folgendem Link herunterladen:


Download: Hinweise und Empfehlungen Gesellschaftsjagden (vom 30.10.2020)


Wichtig: Gesellschaftsjagden bedürfen ab dem 2. November 2020 der Genehmigung. Zuständig dafür sind die örtlichen Gesundheitsämter. Für Gesellschaftsjagden gilt keine Personenobergrenze, jedoch muss durch Maßnahmen zur Steuerung der Besucherzahlen sichergestellt werden, dass der Mindestabstand von 1,5 m zu jeder Zeit eingehalten werden kann (siehe § 1 Abs. 2b Buchst. a) der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung.


Download: Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung

 

Antragsvordruck zur Beantragung von Bewegungs-, Drück- und Gesellschaftsjagden

Der ausgefüllte Antrag kann per E-Mail an bueroleitung@schwalm-eder-kreis.de gesandt werden.

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Antragsvordruck zur Beantragung von Bewegungs-, Drück- und Gesellschaftsjagden
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